Übergang zur weiterführenden Schule
„Die Grundschule bietet den Erziehungsberechtigten im 4. Schuljahrgang mindestens zwei Beratungsgespräche an, um sie über die individuelle Lernentwicklung ihres Kindes zu informieren und über die Wahl der weiterführenden Schulformen und Bildungsgänge (§ 59 Abs. 1 Satz 1) zu beraten. Die Schülerin oder der Schüler ist in geeigneter Form in die Beratung einzubeziehen.“ (Nr. 7.2 des Erlasses „Die Arbeit in der Grundschule“).
Die Beratungsgespräche knüpfen an die regelmäßigen Informationen der Erziehungsberechtigten zur Lernentwicklung ihrer Kinder an, wie sie in der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung festgehalten sind. Die Dokumentation liegt zur Einsicht beim Gespräch vor.
Die weiterführenden Schulen bieten daneben Informationselternabende an. Weitere Informationen erhalten die Erziehungsberechtigten der Viertklässler auf den jeweiligen Elternabenden der Klassen.
Sollten Fragen bestehen, können Sie sich gern mit der Klassenleitung Ihres Kindes oder mit Frau Reinhold in Verbindung setzen.